Definition
Zuschlagskriterien bestimmen, wie die Angebote verglichen und bewertet werden, zum Beispiel Preis, Qualität des Konzepts, Qualifikation des Teams, Lebenszykluskosten oder Nachhaltigkeit. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und mit ihrer Gewichtung vorab bekannt gegeben werden. Anders als Eignungskriterien bewerten sie das Angebot, nicht das Unternehmen.
Rechtsgrundlage
- DE§ 127 GWB, § 58 VgV
- AT§ 2 Z 22 lit. d BVergG 2018
- CHArt. 29 BöB
- EUArt. 67 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.