Definition
Eignungskriterien legen fest, welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, um den Auftrag ausführen zu können: Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (z. B. Umsatz, Referenzen, Personal, Zertifikate). Sie betreffen das Unternehmen, nicht das Angebot. Seit 01.07.2026 müssen deutsche Auftraggeber bei der Auswahl der Eignungskriterien die besonderen Umstände junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
- DE§ 122 GWB, §§ 42 bis 46 VgV (KMU: § 42 Abs. 2 VgV)
- AT§ 2 Z 22 lit. c, §§ 80 bis 87 BVergG 2018
- CHArt. 27 BöB
- EUArt. 58 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.