Definition
Die EEE ist ein EU-weit einheitliches Formular, mit dem ein Unternehmen vorläufig erklärt, dass es geeignet ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Auftraggeber kann Nachweise jederzeit im Verfahren nachfordern; vor dem Zuschlag muss er sie zumindest vom Bieter verlangen, der den Auftrag erhalten soll. Eine bereits verwendete EEE kann wiederverwendet werden, wenn Sie bestätigen, dass die Angaben noch zutreffen.
Rechtsgrundlage
- EUArt. 59 RL 2014/24/EU, Durchführungsverordnung (EU) 2016/7
- DE§ 50 VgV
- AT§ 80 Abs. 2 BVergG 2018
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.