Definition
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben. Sie wird wie ein Einzelbieter behandelt; eine bestimmte Rechtsform darf für die Angebotsabgabe nicht verlangt werden (nach dem Zuschlag unter Umständen schon). In AT schulden Bietergemeinschaften im Auftragsfall die solidarische Leistungserbringung. Der Auftraggeber kann Bietergemeinschaften in AT nur aus sachlichen Gründen ausschließen oder beschränken; in der Schweiz sind sie zugelassen, soweit die Auftraggeberin sie nicht in der Ausschreibung ausschließt oder beschränkt.
Rechtsgrundlage
- DE§ 43 VgV
- AT§ 2 Z 4, § 21 Abs. 2 BVergG 2018
- CHArt. 31 BöB
- EUArt. 19 Abs. 2 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.