Definition
Sektorenauftraggeber sind öffentliche oder private Unternehmen, die in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr oder Postdienste tätig sind und dafür besondere oder ausschließliche Rechte haben oder vom Staat beherrscht werden. Für Aufträge im Rahmen ihrer Sektorentätigkeit gelten eigene, etwas flexiblere Regeln (in DE die SektVO) und höhere EU-Schwellenwerte.
Rechtsgrundlage
- DE§ 100 GWB, SektVO
- AT§§ 167 bis 169 BVergG 2018
- CHArt. 4 Abs. 2 BöB
- EUArt. 4 RL 2014/25/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.