Definition
Öffentliche Auftraggeber sind Stellen, die bei Beschaffungen das Vergaberecht einhalten müssen: Bund, Länder bzw. Kantone, Gemeinden und ihre Verbände sowie Einrichtungen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen und überwiegend vom Staat finanziert, beaufsichtigt oder in ihren Organen bestimmt werden. Dazu zählen oft auch öffentliche Unternehmen, Hochschulen oder Krankenhausträger.
Rechtsgrundlage
- DE§ 99 GWB
- AT§ 4 BVergG 2018
- CHArt. 4 Abs. 1 BöB
- EUArt. 2 Abs. 1 Nr. 1 und 4 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.