Definition
Ein Los ist ein Teil eines Auftrags, der getrennt vergeben werden kann, entweder nach Menge (Teillos) oder nach Art bzw. Fachgebiet (Fachlos). In Deutschland ist die Aufteilung in Lose die Regel (§ 97a GWB, seit 01.07.2026); mehrere Lose dürfen nur zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, bei bestimmten großen Infrastrukturvorhaben auch aus zeitlichen Gründen. Der Auftraggeber kann festlegen, für wie viele Lose ein Bieter Angebote abgeben oder den Zuschlag erhalten darf.
Rechtsgrundlage
- DE§§ 97 Abs. 4 und 97a GWB, § 30 VgV
- AT§ 28 BVergG 2018
- CHArt. 32 BöB
- EUArt. 46 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.