Definition
Mit der Bekanntmachung teilt der Auftraggeber öffentlich mit, dass er einen Auftrag vergeben will. Sie enthält die wichtigsten Eckdaten: Gegenstand, Verfahrensart, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Lose und den Zugang zu den Vergabeunterlagen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte wird sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
- DE§ 37 VgV
- AT§§ 56 und 59 BVergG 2018
- CHArt. 35 und 48 BöB
- EUArt. 49 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.