Definition
Beim wettbewerblichen Dialog entwickelt der Auftraggeber zusammen mit ausgewählten Unternehmen die beste Lösung für ein komplexes Vorhaben, bevor endgültige Angebote eingereicht werden. Das passt für Projekte, bei denen der Auftraggeber zwar das Ziel, aber nicht den Lösungsweg kennt, etwa große Digitalisierungs- oder Plattformprojekte. In der Schweiz darf der Dialog nicht dazu dienen, Preise zu verhandeln.
Rechtsgrundlage
- DE§ 119 Abs. 6 GWB, § 18 VgV
- AT§ 31 Abs. 9 BVergG 2018
- CHArt. 24 BöB
- EUArt. 30 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.