Definition
Die Innovationspartnerschaft dient der Entwicklung einer neuen Liefer-, Bau- oder Dienstleistung, die es am Markt noch nicht gibt, und deren anschließendem Kauf. Sie läuft in Phasen (Forschung, Entwicklung, Erwerb) mit Zwischenzielen; der Auftraggeber kann die Partnerschaft nach jeder Phase beenden. Das Schweizer Recht kennt nur das offene, selektive, Einladungs- und freihändige Verfahren.
Rechtsgrundlage
- DE§ 119 Abs. 7 GWB, § 19 VgV
- AT§ 31 Abs. 10 BVergG 2018
- CHArt. 17 und 24 BöB
- EUArt. 31 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.