Definition
Das nicht offene Verfahren hat zwei Stufen: Zuerst reichen Unternehmen einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen ein (Teilnahmewettbewerb), dann fordert der Auftraggeber nur ausgewählte geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auf. In der Schweiz werden wenn möglich mindestens drei Anbieterinnen zum Angebot zugelassen.
Rechtsgrundlage
- DE§ 119 Abs. 4 GWB, § 16 VgV
- AT§ 31 Abs. 3 und 4 BVergG 2018
- CHArt. 19 BöB
- EUArt. 28 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.