Definition
Die Vergabeunterlagen enthalten alles, was Sie für ein Angebot brauchen: Anschreiben, Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Preisblatt und Bewertungsmatrix. Oberhalb der EU-Schwellen müssen sie in DE über eine in der Bekanntmachung genannte elektronische Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar sein; in der Schweiz werden sie in der Regel zeitgleich und elektronisch zur Verfügung gestellt, der Zugang zu den Veröffentlichungen ist unentgeltlich.
Rechtsgrundlage
- DE§§ 29 und 41 VgV
- AT§ 91 BVergG 2018
- CHArt. 36 und 48 Abs. 2 BöB
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.