Definition
Bieterfragen sind Rückfragen zu den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber beantwortet sie für alle Bieter gleich. In DE und AT müssen rechtzeitig angefragte Auskünfte spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden (bei Dringlichkeit vier Tage); sonst ist die Angebotsfrist zu verlängern. In der Schweiz (Bund) kann die Auftraggeberin in den Unterlagen festlegen, bis wann Fragen gestellt werden können; sie anonymisiert die Fragen und stellt Fragen und Antworten innert weniger Arbeitstage nach Ablauf der Fragefrist allen Anbieterinnen gleichzeitig zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- DE§ 20 Abs. 3 VgV
- AT§§ 69 Abs. 1 und 72 Abs. 2 BVergG 2018
- CHArt. 8 VöB
- EUArt. 47 Abs. 3 RL 2014/24/EU
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.