Definition
Der Staatsvertragsbereich umfasst die Beschaffungen, die unter die internationalen Verpflichtungen der Schweiz fallen (WTO-GPA und Abkommen CH-EU), mit den Schwellenwerten in Anhang 4 BöB. Hier gelten strengere Regeln, z. B. Mindestangebotsfristen von 40 Tagen im offenen Verfahren, die Möglichkeit aufschiebender Wirkung einer Beschwerde und der Vertragsschluss erst nach Ablauf der Beschwerdefrist. Außerhalb des Staatsvertragsbereichs kann beim Bund mit einer Beschwerde nur die Feststellung einer Rechtsverletzung erreicht werden.
Rechtsgrundlage
- CHArt. 3 Bst. c, Art. 35 Bst. t, Art. 42, 46, 47, 52 und 54 sowie Anhang 4 BöB
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.