Definition
Ein Schweizer Verfahren außerhalb des Staatsvertragsbereichs: Die Auftraggeberin lädt ohne öffentliche Ausschreibung ausgewählte Anbieterinnen zur Offerte ein und holt wenn möglich mindestens drei Angebote ein. Beim Bund ist es bei Lieferungen und Dienstleistungen ab 150.000 CHF und unter 230.000 CHF anwendbar, bei Bauleistungen ab 300.000 CHF und unter 2.000.000 CHF; für Kantone und Gemeinden gelten die Werte der IVöB (siehe Tabelle).
Rechtsgrundlage
- CHArt. 20 BöB, Anhang 4 Ziff. 2 BöB
- CHIVöB 2019, Anhang 2
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.