Glossar · Länderspezifisches

Schweiz: BöB und IVöB (revidiert)

Englisch: Swiss Federal Act on Public Procurement (PPA) and Intercantonal Agreement (IVöB)

Definition

Für Beschaffungen des Bundes gilt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1, in Kraft seit 01.01.2021) mit der Verordnung (VöB); für Kantone und Gemeinden die Interkantonale Vereinbarung vom 15.11.2019 (IVöB 2019), der die Kantone einzeln beitreten. Beide sind inhaltlich weitgehend harmonisiert und setzen das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) um. Kernbegriffe sind „Auftraggeberin“, „Anbieterin“, „Staatsvertragsbereich“ und das „vorteilhafteste Angebot“.

Rechtsgrundlage

  • CHBöB, SR 172.056.1
  • CHVöB, SR 172.056.11
  • CHIVöB 2019

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.

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