Definition
Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) den EU-Schwellenwert, liegt der Auftrag im Oberschwellenbereich: Dann gelten die strengeren EU-Regeln, die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und der förmliche Rechtsschutz. Darunter gilt nationales Recht, in DE vor allem Haushaltsrecht, UVgO und VOB/A Abschnitt 1. In der Schweiz entspricht dem der Staatsvertragsbereich, also die Beschaffungen, die unter die internationalen Verpflichtungen der Schweiz fallen.
Rechtsgrundlage
- DE§ 106 GWB
- AT§ 12 BVergG 2018
- CHArt. 3 Bst. c, Art. 16 und Anhang 4 BöB
Quellen
Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.