Glossar · Rechtsschutz

Rüge

Englisch: Complaint to the contracting authority (prior notice of infringement)

Definition

Die Rüge ist in DE die formale Beanstandung eines Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber und Voraussetzung für ein späteres Nachprüfungsverfahren oberhalb der EU-Schwellen. Erkannte Verstöße müssen innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden; Verstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bleiben 15 Kalendertage für den Nachprüfungsantrag. Unterhalb der EU-Schwellen gilt § 160 GWB nicht; ob und welche Beanstandungsregeln dort gelten, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.

Rechtsgrundlage

  • DE§ 160 Abs. 3 GWB

Quellen

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Rechtsstand: 07.10.2026.

Englisch
Complaint to the contracting authority (prior notice of infringement)
Österreich
keine Rügeobliegenheit; direkt Nachprüfungsantrag
Schweiz
keine Rügeobliegenheit; direkt Beschwerde

Sehen Sie Nivobid mit Ihren IT-Ausschreibungen.

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen aktuelle öffentliche IT-Ausschreibungen aus Ihrem Segment: Treffer, Kurzfassung, Eignungsprüfung, Unterlagen und Pipeline.

Demo buchen30 Minuten · aktuelle IT-Ausschreibungen aus Ihrem Segment